Rechtliche Aspekte

Bitte beachten Sie, dass meine Leistungen kein Bestandteil vertragsärztlicher Versorgung sind  bzw. nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören. Ich berechne daher ausschließlich auf Privatrechnung.

Je nach Versicherungsvertrag können private Krankenkassen Heilpraktikerleistungen erstatten.

Die Erstattung der Kosten durch gesetzliche Krankenversicherungen ist nur in Ausnahmesituationen möglich.
Heilpraktiker- Kosten können bei der Steuererklärung als sogenannte „Sonderausgaben“ geltend gemacht werden. So hat das Finanzgericht Münster entschieden. (AZ. 3K2845/02E)

Bitte scheuen Sie sich nicht, mich bei weiteren Fragen zu kontaktieren. 

Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass meine Methoden körperliche Untersuchungen und Behandlung durch den Arzt nicht ersetzen, sondern ein Ergänzungsangebot darstellen.